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Wie wird gewählt?

Sie haben insgesamt 26 Stimmen zu vergeben. Ob und wie Sie Ihre Stimmen auf die Schriesheimer, Altenbacher und Ursenbacher Kandidierende verteilen, ist selbstverständlich Ihre Sache.

Doch folgendes sollten Sie wissen:

  • Sie können den Stimmzettel der CDU-Kandidierenden unverändert abgeben. Dann haben Sie den Kandidaten 1 bis 26 der CDU jeweils eine Stimme gegeben.
  • Sie können aber auch den einzelnen Bewerbern eine, zwei oder drei Stimmen geben. In diesem Fall schreiben Sie hinter die Kandidierenden Ihrer Wahl entsprechend eine 1 oder 2 oder 3.

Verschenken Sie keine Stimmen!

Kennzeichnen Sie so viele Kandidaten (pro Kandidat jedoch höchstens 3 Stimmen) bis Sie genau 26 Stimmen verteilt haben.

Wenn Sie zum Beispiel hinter den Namen eines CDU-Kandidierenden eine 3 schreiben, aber ansonsten den Stimmzettel nicht verändern, hat dieser Kandidat drei Stimmen erhalten, die restlichen 23 Stimmen sind jedoch für die CDU verloren (positive Kennzeichnungspflicht).

Also: Kennzeichnen Sie so viele Kandidaten (pro Kandidat höchstens 3 Stimmen), bis Sie genau 26 Stimmen verteilt haben.

Beachten Sie bitte:
Ihr gesamter Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie mehr als 26 Stimmen vergeben haben.

Aber Sie dürfen, auch wenn Sie panaschieren*, höchstens 21 Schriesheimer-, höchstens 4 Altenbacher-, und höchstens 1 Ursenbacher Kandidaten jeweils 1, 2 oder 3 Stimmen geben. Andernfalls ist Ihr Stimmzettel für den jeweiligen Stimmbezirk ungültig.



* panaschieren = Stimmen von einer Liste auf eine andere übertragen

Briefwahl

Machen Sie auch Gebrauch von der Briefwahl. Wenn Sie am 9. Juni 2024 nicht zur Wahl gehen können, haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl.

Sie brauchen dann nur die Wahl-Benachrichtigung auf der Rückseite entsprechend auszufüllen und an das Rathaus zu schicken. Sie bekommen dann rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen zugesandt.